In Deutschland werden Architekten grundsätzlich bei der Architektenkammer gelistet und nur diese dürfen sich auch als Architekt bezeichnen. Dafür muss ein abgeschlossenes Hochschulstudium und im Regelfall eine zweijährige Berufserfahrung vorliegen. Die Eintragung bei der Kammer ermöglicht, dass der Planer auch Bauanträge einreichen kann. Er begleitet das komplette Bauprojekt von der Planung über die Ausführung bis hin zur Übergabe des Gebäudes. Hierzu benötigt der Architekt die entsprechenden Vollmachten der Baufamilie, um in deren Namen mit dem Bauausführenden sprechen zu dürfen und gegebenenfalls Einwände vorzubringen. Zudem gehören zu seinen Aufgaben die Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung vor Baubeginn und die Ausschreibung der einzelnen Gewerke. Ebenso fallen in seinen Aufgabenbereich das Baumanagement und die Kostenkontrolle während der Bauausführung.
Bei einem individuell geplanten Haus sollten Bauherren den freien Architekten als Kostenstelle ins Bauprojekt „Eigenheim“ mit einplanen. Wer sich allerdings für ein Fertighaus in Holzbauweise entscheidet, bekommt den Architekten vom Haushersteller gestellt, er ist im Gesamtpaket „Hausbau“ enthalten. Auf welchen Leistungsumfang die angehenden Baufamilien zurückgreifen können, sollten sie vorab mit dem Fachberater abklären. Auch bei einem Bauträger sind die Kosten für das Haus meist geringer, da die Individualität für die Bauherren wegfällt. Wer nicht so viel Wert auf Individualität legt und eher auf den Geldbeutel schauen muss, sollte daher eher auf einen Fertighaushersteller oder Bauträger zurückgreifen.
Pauschal kann zur Honorarhöhe eines Architekten keine Aussage getroffen werden, da diese von unterschiedlichen Faktoren bestimmt wird. Zur Berechnung wird hierbei die Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) herangezogen. Sie gilt als verbindliches Preisrecht. Wichtig dabei sind:
Wie bereits erwähnt, rechnen Architekten die Kosten nach Leistungsphasen ab, die sich aus der HOAI (Teil 3 Objektplanung) ergeben:
Die Kosten eines Architekten bei der Planung für ein Einfamilienhaus liegen im Regelfall bei etwa 12 bis 15 Prozent der Gesamtkosten für die Baumaßnahme. Grundstückskosten und Baunebenkosten sind hierbei nicht inkludiert. Werden alle Leistungsphasen des Architekten in Anspruch genommen und die Baumaßnahme auf 250.000 Euro beziffert, liegen die Architektenkosten bei etwas mehr als 30.000 Euro. Zudem kommen noch die Baunebenkosten oben drauf. Dazu gehören der Tragwerksplaner (Statiker), der Energieausweis, der Vermessungstechniker für das Grundstück sowie die Versicherungs- und die Finanzierungskosten. Allerdings ist es nicht ratsam, gerade beim Architekten Kosten einzusparen, denn die können Sie später teuer zu stehen kommen. Schließlich baut auf ihm das komplette Projekt auf. Wer sich allerdings für ein Fertighaus entscheidet, hat diese Leistung gleich inkludiert und gewisse planerische Freiheiten ohne zusätzlichen Aufschlag.
Wie eingangs erwähnt, bietet das Bauen mit einem Architekten Vor- und Nachteile:
Vorteile:
Nachteile:
Sie möchten gewisse Freiheiten bei der Planung, aber nicht zu hohe Architektenkosten beim Bau des Traumhauses verursachen? Dann sind Sie mit einem Fertighausanbieter bestens beraten, da diese durch eigene Architekten heute problemlos individuelle Häuser bieten und das ohne Mehrkosten. Wer sich dennoch ein ganz ausgefallenes Haus wünscht, kann dann ebenfalls auf den firmeneigenen Architekten zurückgreifen, der wie beim freien Architekten schließlich die Kosten des Baus erhöht.