Es gibt mehrere Arten von Energieeffizienzhäusern, die durch ihren geringen Energiebedarf und ihre nachhaltige Bauweise definiert sind. Zu den wichtigsten Typen gehören:
1. KfW-Effizienzhaus: Diese Häuser entsprechen den Standards der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und haben verschiedene Effizienzklassen, wie KfW 55, KfW 40 und KfW 40 Plus. Die Zahl steht für den Prozentsatz des Energiebedarfs eines vergleichbaren Standardneubaus. Ein KfW-40-Haus benötigt also nur 40 % der Energie des Referenzgebäudes.
2. Passivhaus: Diese Häuser sind so gebaut, dass sie nur minimal Heizenergie benötigen. Durch sehr gute Dämmung, Luftdichtheit und Wärmerückgewinnung wird der Wärmeverlust extrem reduziert. Die benötigte Heizenergie liegt meist unter 15 kWh pro Quadratmeter im Jahr.
3. Plusenergiehaus: Ein Plusenergiehaus produziert im Jahresverlauf mehr Energie, als es selbst verbraucht, meist durch Photovoltaikanlagen und andere erneuerbare Energiequellen. Überschüssige Energie kann ins Netz eingespeist werden.
4. Niedrigenergiehaus: Diese Häuser haben einen reduzierten Energiebedarf, der jedoch nicht so niedrig ist wie bei Passivhäusern. Sie erfüllen spezifische Mindestanforderungen an die Wärmedämmung und Energieeffizienz und sind oft Vorläufer der heutigen KfW-Effizienzhäuser.
5. Nullenergiehaus: Ein Nullenergiehaus produziert über das Jahr hinweg genau so viel Energie, wie es verbraucht. Es hat eine Kombination aus erneuerbaren Energiequellen und einem sehr hohen Dämmstandard.
6. Energieautarkes Haus: Ein energieautarkes Haus ist unabhängig von externen Energiequellen und erzeugt seine gesamte benötigte Energie selbst, oft mit Solaranlagen, Windkraft und Energiespeichern.
Jeder dieser Haustypen hat spezifische Bauvoraussetzungen und Anforderungen, die für Förderprogramme wie die KfW-Effizienzhausförderung relevant sein können.
Energieeffiziente Fertighäuser bieten eine schnelle und kostensichere Möglichkeit, umweltfreundlich und nachhaltig zu bauen. Insgesamt gibt es viele Vorteile, die energieeffiziente Fertighäuser so attraktiv machen:
1. Schneller Bau mit hoher Energieeffizienz
2. Effizienzstandards und Zertifizierungen
3. Verschiedene Haustypen für unterschiedliche Bedürfnisse
4. Nachhaltige Materialien und Bauweise
5. Energieerzeugung durch erneuerbare Energien
6. Fördermöglichkeiten
7. Geringe Betriebskosten und langfristige Einsparungen
8. Flexibilität und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten
Die Energieeffizienzklassen bei Häusern geben einen schnellen Überblick über den Energiebedarf und die Nachhaltigkeit eines Gebäudes. Sie helfen dabei, die Energiekosten und den ökologischen Fußabdruck eines Hauses einzuschätzen, was besonders bei steigenden Energiepreisen an Bedeutung gewinnt. Die Skala reicht von A+ (sehr effizient) bis G (sehr ineffizient), wobei Häuser der Klasse A+ besonders sparsam im Energieverbrauch sind und häufig erneuerbare Energien nutzen.
Jede Energieeffizienzklasse ist dabei an einen festgelegten jährlichen Endenergieverbrauch pro Quadratmeter gebunden.
EnergieeffizienzklasseJährlicher Verbrauch kWh/m² MerkmaleHaustypen-BeispieleA+
0 - 30
Sehr niedriger Energieverbrauch, fast keine CO₂-Emissionen, höchste Effizienz durch Technologien wie Wärmepumpen, Solarenergie und hochisolierte Materialien
Neubauten mit höchsten Energiestandards wie Effizienzhäuser 40, Passivhäuser, Nullenergiehäuser & Plusenergiehäuser
A
30 - 50
Sehr geringer Energieverbrauch, hohe Effizienz bei reduziertem CO₂-Ausstoß, oft ausgestattet mit moderner Dämmung und Heiztechnik
Neubau mit hohem energetischem Standard wie Niedrigenergiehäuser, Effizienzhäuser 55, Effizienzhäuser 40, 3 Liter Häuser
B
50 -75
Geringer bis mittlerer Energieverbrauch, durchschnittlicher CO₂-Ausstoß, verbesserte Isolierung und effiziente Heizsysteme
Neubau mit guter Dämmung wie Effizienzhaus 55, Standard-Niedrigenergiehaus
C
75 - 100
Moderater Energieverbrauch, Energiebedarf und CO₂-Ausstoß entsprechen Mindeststandards für Neubauten
Mindestanforderung Neubau, Effizienzhaus 85, Effizienzhaus 100, Standardhaus mit moderater Dämmung und effizienter Heiztechnik
D
100 - 130
Vergleichsweise hoher Energieverbrauch, häufig ältere Gebäude, die lediglich die Grundanforderungen erfüllen
Altbau mit sehr guten Sanierungsmaßnahmen, Standardhaus mit konventionellen Heizsystemen und Dämmung
E
130 - 160
Hoher Energiebedarf, meist ältere oder unsanierte Gebäude, CO₂-Ausstoß deutlich über dem Durchschnitt
Altbau mit guten Sanierungsmaßnahmen, Standardgebäude ohne moderne Technik, Gebäude, die nach Inkrafttreten der zweiten Wärmeschutzverordnung im Jahr 1982 gebaut wurden
F
160 - 200
Sehr hoher Energieverbrauch, ungedämmte oder schlecht isolierte Gebäude, erhebliche CO₂-Emissionen
Gebäude, die nach Inkrafttreten der zweiten Wärmeschutzverordnung im Jahr 1982 gebaut und bisher nicht energetisch saniert wurden
G
200 - 250
Extrem hoher Energieverbrauch, veraltete Standards und ineffiziente Heiztechnik sowie dazugehörige hohe Heizkosten, niedriger Wohnkomfort, höchste CO₂-Emissionen
Unsanierte oder nur teilweise sanierter Altbauten, die nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet wurden
H
Über 200
Sehr hoher Energieverbrauch, unzureichende Dämmung, veraltete Heiz- und Haustechnik, hohe CO₂-Emissionen
Altbauten, Häuser oder denkmalgeschützte Gebäude ohne Sanierung
Insgesamt regeln zwei gesetzliche Vorgaben die Energieeffizienz von Gebäuden in Deutschland und der EU:
1. Energieeffizienz-Richtlinie der EU: Die Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Einsparung von Energie in Gebäuden, Industrie und Verkehr umzusetzen. Im Gebäudebereich bedeutet das beispielsweise, dass Neubauten und Sanierungen bestimmte Energieeffizienzstandards erfüllen müssen. Ab 2030 müssen daher alle neuen Gebäude in der EU als Nullemissionsgebäude gebaut werden, was eine mindestens 10 % höhere Energieeffizienz gegenüber aktuellen Standards sowie den Verzicht auf fossile Brennstoffe erfordert. Zusätzlich wird der Einsatz erneuerbarer Energien gefördert, sodass ab 2027 auf neuen öffentlichen und großen Nichtwohngebäuden Solaranlagen verpflichtend sind.
2. Gebäudeenergiegesetz (GEG): Das Gebäudeenergiegesetz ersetzt mittlerweile die Energieeinsparverordnung, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und das Energieeinsparungsgesetz. Es legt strenge Vorgaben für Neubauten und Sanierungen fest. So darf seit dem 1. Januar 2023 der Jahres-Primärenergiebedarf eines Neubaus nur noch maximal 55 % des Wertes eines Referenzgebäudes betragen. Die Gebäudehülle muss so gestaltet sein, dass Wärmeverluste minimiert werden, um den Energieverbrauch für Heizung und Kühlung zu senken. Zudem gilt ab dem 1. Januar 2024 die Vorgabe, dass neu installierte Heizungen mindestens 65 % der benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien beziehen müssen.
Die gesetzlichen Vorgaben regeln jedoch lediglich die Minimum-Vorgaben für den energieeffizienten Hausbau. Sollten Sie darüber hinaus nachhaltige Kriterien erfüllen, so können Sie mitunter auch Förderungen für einen nachhaltigen Hausbau beantragen.
In Deutschland gibt es verschiedene Förderprogramme, die Sie beim energieeffizienten Hausbau unterstützen. Die wichtigsten Fördermöglichkeiten sind:
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Neubau energieeffizienter Gebäude durch zinsgünstige Kredite. Seit dem 1. März 2023 wird der Klimafreundliche Neubau (KFN) gefördert, was hohe Anforderungen an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit stellt:
Förderstufen:
1. Klimafreundliches Wohngebäude:
2. Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG:
Förderkonditionen:
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme für Neubauten an, um energieeffizientes und nachhaltiges Bauen zu unterstützen. Einige Programme benötigen dabei die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, um die Einhaltung der Förderkriterien zu bestätigen.
Die wichtigsten Programme sind:
1. Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (Kredit 297, 298): Dieses Programm fördert den Bau und Erstkauf von klimafreundlichen Wohngebäuden. Je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard können Kredite bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit beantragt werden. Die Konditionen variieren je nach Energieeffizienz und Nachhaltigkeit des Gebäudes. Das Gebäude muss dabei als Mindestanforderungen den Effizienzhaus-40-Standard erfüllen, also nur 40 % der Primärenergie eines Referenzgebäudes verbrauchen, und darf keine fossilen Brennstoffe wie Öl, Gas oder Biomasse zur Beheizung nutzen.
2. Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (Kredit 296): Dieses Programm richtet sich an den Bau und Erstkauf von klimafreundlichen und flächeneffizienten Wohngebäuden im Niedrigpreissegment. Es können Kredite bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit beantragt werden. Die Förderung setzt voraus, dass bestimmte Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitskriterien erfüllt werden: Das geförderte Gebäude muss den Effizienzhaus-55-Standard erreichen und dabei maximal 24 kg CO₂-Äquivalente pro Quadratmeter und Jahr über seinen Lebenszyklus ausstoßen. Es darf keine fossilen Brennstoffe oder Biomasse zur Wärmeerzeugung verwenden und muss bestimmte Anforderungen an die Lebenszykluskosten und eine effiziente Flächennutzung erfüllen.
3. Wohneigentum für Familien (Kredit 300): Dieses Programm unterstützt Familien mit Kindern und Alleinerziehende beim Bau oder Erstkauf von klimafreundlichen Wohngebäuden. Die Kredithöchstbeträge liegen zwischen 170.000 und 270.000 Euro, abhängig von Energieeffizienzstandard, Anzahl der Kinder und dem Haushaltseinkommen. Das Gebäude muss dafür den Effizienzhaus-40-Standard erreichen und damit nur 40 % der Primärenergie eines Referenzgebäudes verbrauchen. Die Treibhausgasemissionen müssen dabei die Anforderungen des QNG-PLUS erfüllen. Darüber hinaus darf das Gebäude keine fossilen Brennstoffe oder Biomasse zur Wärmeerzeugung nutzen.
4. KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124): Dieses Programm fördert den Bau oder Kauf von selbst genutzten Immobilien. Es können Kredite bis zu 100.000 Euro beantragt werden. Das Programm ist nicht an spezifische Energieeffizienzstandards gebunden, kann aber mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.
Neben den bundesweiten Programmen bieten viele Bundesländer und Kommunen eigene Förderungen an. Diese können zinsfreie Darlehen, Tilgungszuschüsse oder direkte Zuschüsse für spezifische Maßnahmen umfassen. Wir empfehlen Ihnen bei den jeweiligen Landesbanken oder kommunalen Förderinstituten nach aktuellen Programmen zu fragen.
Für bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen können Steuerermäßigungen in Anspruch genommen werden. Diese ermöglichen es, einen Teil der Sanierungskosten über die Einkommensteuer abzusetzen. Details dazu können Sie beim Bundesfinanzministerium oder den Finanzämtern erhalten.