Das Grundbuch ist ein beim örtlichen Amtsgericht geführtes Register, welches sowohl alle wichtigen rechtlichen als auch wirtschaftlichen Informationen über Grundstücke enthält. Das Grundbuchamt verwaltet dieses Register und gibt Informationen zu Eintragungen nur an Interessierte mit berechtigtem Hintergrund heraus.
Beim Kauf einer Bestandsimmobilie oder eines Baugrundstücks kann es daher sinnvoll sein, sich vom bisherigen Eigentümer eine Vollmacht geben zu lassen, um tatsächlich Einblick in den Eintrag des Grundbuches nehmen zu dürfen. So eine Grundbuchakte ist in fünf Bestandteile aufgeteilt. In der Aufschrift, einer Art Deckblatt, bekommt man Informationen zum zugehörigen Amtsgericht, sowie der Band- und Blattnummer des Grundbuches. Im Bestandsverzeichnis werden Lage & Größe des Grundstückes beschrieben und Katasterangaben und grundstücksgleiche Rechte angegeben.
Über das Bestandsverzeichnis hinaus ist das Grundbuch in drei verschiedene Abteilungen unterteilt, welche jeweils wichtige Informationen in unterschiedlichen Bereichen beinhalten.
Die Einsicht ins Grundbuch ist für jede Finanzierungsanfrage obligatorisch. Ein Notar hilft dabei auf zweierlei Wegen. Zum einen verschafft er den Zugang zum Grundbuch und zum anderen ist er ein Wegbegleiter, der bei Unklarheiten in der Amts- & Behördensprache behilflich sein kann. In der Regel beauftragt der Grundstückskäufer einen Notar und übernimmt die anfallenden Kosten. Neben den Aufgaben rund um das Grundbuch kümmert sich der Notar auch um das Aufsetzen der Kaufverträge und achtet auf deren ordnungsgemäße Erfüllung.
Die Kosten für den Notar sind durch eine Gebührenordnung festgeschrieben. Sie variieren jedoch je nach Kaufpreis und Grundschuldbestellung oder Abtretung. Ein Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 200.000 Euro betrügen die Notar- und Grundbuchskosten in etwa 3.000 Euro, was 1,4 Prozent des Kaufpreises entspricht. Dabei gilt, je höher der Kaufpreis, desto geringer wird der prozentuale Anteil der Notarkosten am Kaufpreis – allerdings nur innerhalb festgelegter Grenzwerte.